1. Veranstalter
Kinder-Krebs-Hilfe für Wien, Niederösterreich und Burgenland Elterninitiative St. Anna Kinderspital/AKH Kinderklinik
Kinderspitalgasse 7, 1090 Wien
ZVR-Zahl: 658356471
nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer:innen des Hope Run. Mit Abschluss der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung akzeptiert.
2. Anmeldung und Teilnahmeberechtigung
Die Anmeldung erfolgt über die vom Veranstalter bekannt gegebenen Anmeldewege. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie erfolgreich abgeschlossen und der gegebenenfalls vorgeschriebene Teilnahmebeitrag entrichtet wurde.
Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Der Veranstalter kann die Anzahl der Teilnehmer:innen aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen beschränken.
3. Teilnahmebeitrag und Spenden
Die Höhe des Teilnahmebeitrags ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung beziehungsweise dem Anmeldeformular.
Freiwillige Spenden, die im Zuge der Anmeldung gesondert als Spende ausgewiesen und zusätzlich zum Teilnahmebeitrag geleistet werden, stellen keine Gegenleistung für die Teilnahme am Hope Run dar. Sie werden unabhängig von der Durchführung der Veranstaltung der Kinderkrebshilfe gewidmet.
Eine Absage, Verschiebung oder Änderung des Hope Run führt daher nicht zu einer Rückerstattung solcher freiwillig und gesondert geleisteten Spenden.
4. Rücktritt durch Teilnehmer:innen
Bei Nichtteilnahme besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen oder ein vorzeitiger Abbruch der Teilnahme durch die Teilnehmer:innen begründen keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung.
Soweit es sich beim Hope Run um eine zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfindende Freizeitveranstaltung handelt, besteht bei einer Online-Anmeldung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
5. Durchführung und Änderungen
Der Veranstalter ist berechtigt, den Ablauf, die Streckenführung, Startzeiten, Programmpunkte oder sonstige organisatorische Rahmenbedingungen zu ändern, soweit dies aus organisatorischen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist und der Charakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
Den Anweisungen des Veranstalters, der Streckenposten, Sicherheitskräfte, Einsatzorganisationen und sonstigen vom Veranstalter eingesetzten Personen ist Folge zu leisten.
6. Witterungsbedingungen, höhere Gewalt und Absage der Veranstaltung
Der Hope Run ist eine Outdoor-Veranstaltung und findet grundsätzlich auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Wind, Kälte oder Hitze, statt, sofern eine sichere Durchführung nach Einschätzung des Veranstalters möglich ist.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung oder einzelne Programmpunkte zu ändern, zeitlich oder örtlich zu verlegen, zu unterbrechen, vorzeitig zu beenden oder vollständig abzusagen, wenn die sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann.
Dies gilt insbesondere bei:
- Unwetter, Sturm, Gewitter oder Starkregen,
- außergewöhnlicher Hitze oder Kälte,
- Hochwasser, Überflutungen oder sonstigen Naturereignissen,
- behördlichen Anordnungen, Auflagen oder Verboten,
- Gefährdungen für Teilnehmer:innen, Mitarbeiter:innen, freiwillige Helfer:innen oder Einsatzkräfte,
- Ausfällen wichtiger Infrastruktur,
- sowie in sonstigen Fällen höherer Gewalt oder aufgrund anderer Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
Die Entscheidung über eine Änderung, Unterbrechung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung trifft der Veranstalter insbesondere auf Grundlage der aktuellen Wetterlage, amtlicher Wetterwarnungen, behördlicher Vorgaben sowie der Einschätzung von Sicherheits- und Einsatzkräften.
Muss der Hope Run aufgrund gefährlicher Witterungsbedingungen, höherer Gewalt, einer behördlichen Anordnung oder aus sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Sicherheitsgründen abgesagt, unterbrochen oder vorzeitig beendet werden, wird das bereits bezahlte Startgeld nicht zurückerstattet.
Dies gilt auch dann, wenn die Absage kurzfristig oder erst am Veranstaltungstag erfolgt oder wenn einzelne Teilnehmer:innen aufgrund der Witterungsverhältnisse von einer Teilnahme absehen.
Das Startgeld dient neben der Teilnahmeberechtigung auch der Deckung der bereits vor der Veranstaltung anfallenden Planungs-, Organisations-, Personal-, Infrastruktur-, Sicherheits- und Durchführungskosten. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer:innen ausdrücklich damit einverstanden, dass das Startgeld in den genannten Fällen beim Veranstalter verbleibt.
Ein Anspruch auf einen Ersatztermin, eine Übertragung der Anmeldung auf eine zukünftige Veranstaltung, eine Gutschrift oder eine sonstige Ersatzleistung besteht nicht.
Darüber hinaus übernimmt der Veranstalter keine Kosten, die Teilnehmer:innen im Zusammenhang mit der geplanten Teilnahme entstanden sind. Dies betrifft insbesondere Reise-, Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Ausrüstungs- oder sonstige Nebenkosten.
Informationen über eine wetterbedingte Änderung, Unterbrechung oder Absage werden nach Möglichkeit über die Website, die Social-Media-Kanäle, per E-Mail oder über andere geeignete Kommunikationswege bekannt gegeben. Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, sich insbesondere am Veranstaltungstag selbstständig über mögliche Änderungen zu informieren.
Zwingende gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer:innen bleiben unberührt.
7. Gesundheit und Eigenverantwortung
Die Teilnahme am Hope Run erfolgt in eigener sportlicher Verantwortung. Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, ihren Gesundheitszustand realistisch einzuschätzen und nur teilzunehmen, wenn keine gesundheitlichen Gründe dagegensprechen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden ist die Teilnahme abzubrechen beziehungsweise den Anweisungen des medizinischen Personals oder der Einsatzkräfte Folge zu leisten.
Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln oder sonstigen Substanzen, durch die eine sichere Teilnahme beeinträchtigt werden kann, ist nicht gestattet.
8. Sicherheit und Ausschluss
Teilnehmer:innen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder gefährdet noch unzumutbar behindert werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Veranstaltung auszuschließen, insbesondere wenn diese:
- Sicherheitsanweisungen nicht befolgen,
- andere Personen gefährden,
- sich unsportlich oder grob unangemessen verhalten,
- oder gegen wesentliche Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstoßen.
Ein Ausschluss aus einem von der teilnehmenden Person zu vertretenden Grund begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.
9. Minderjährige Teilnehmer:innen
Bei minderjährigen Teilnehmer:innen erfolgt die Anmeldung beziehungsweise Teilnahme mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:innen.
Die Aufsichtspflicht der gesetzlichen Vertreter:innen beziehungsweise der von ihnen mit der Aufsicht betrauten Personen bleibt von der Veranstaltungsteilnahme grundsätzlich unberührt.
10. Haftung
Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Teilnehmer:innen nehmen zur Kenntnis, dass mit einer Laufveranstaltung typische sportliche Risiken verbunden sind. Für Schäden, die ausschließlich aus solchen allgemeinen und vom Veranstalter nicht schuldhaft verursachten Risiken entstehen, haftet der Veranstalter nicht.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet der Veranstalter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
11. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Film- und Tonaufnahmen zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit der Kinderkrebshilfe erstellt werden.
Über Art, Umfang und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen informiert der Veranstalter gesondert im Rahmen seiner Datenschutzhinweise beziehungsweise vor Ort bei der Veranstaltung.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus der
Datenschutzerklärung des Veranstalters.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Beachtung der zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Für Verbraucher:innen gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlichen Bestimmungen.